Datenschutz für Pflegedienste

Damit mit wir Dich umfangreich beraten und betreuen können haben wir uns einen starken Kooperationspartener in Sachen Datenschutz für Pflegedienste gesucht. Mit der EDV Unternehmensberatung Floß GmbH haben wir diesen Partner gefunden.

Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegedienste und Tagespflegen

Datenschutz hat im Gesundheitswesen stets eine bedeutende Rolle gespielt. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 28.05.2018 wurden die bereits hohen Standards weiter verschärft, sodass betroffene Einrichtungen mit erheblichen Sanktionen rechnen müssen, sollten sie den umfangreichen Dokumentationsanforderungen der DSGVO und des BDSG nicht nachkommen. Für Pflegedienste und Tagespflegen ergibt sich die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten insbesondere aus Art. 37 Abs. 1 c DSGVO und § 38 Abs. 1 BDSG.

Die EDV Unternehmensberatung Floß GmbH setzt hier an und unterstützt Sie bei der Umsetzung der an sie gestellten rechtlichen Rahmenbedingungen, mit passenden Lösungen individuell angepasst an Ihr Pflegeunternehmen. Mit unserer Erfahrung als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter für Pflegedienste und Tagespflegen in Chemnitz, Sachsen und Deutschlandweit.

Die Vorteile für Sie, liegen dabei klar auf der Hand. Sie sparen sich nicht nur die hohen Kosten für die aufwendige Ausbildung und ständige Fortbildung eines Mitarbeiters,  sondern vermeiden auch den Kündigungsschutz des Mitarbeiters und das Risiko das der Mitarbeiter Sie verlässt. Sie können sich also unbeschwert Ihren Kernthemen im Unternehmen widmen und wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.

Unsere Pakete für Sie auf einen Blick

Vergleich interner und externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter
Intern
Extern
Haftung
Das Haftungsrisiko bleibt im Unternehmen. Der Mitarbeiter kann für Fehlentscheidungen oft gar nicht haftbar gemacht werden, sofern er nicht nachweislich mit Vorsatz gehandelt hat
Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet im Rahmen der vereinbarten Summe.
Kündigungsschutz
Der Mitarbeiter genießt einen Kündigungsschutz mit einer Nachwirkzeit von 1 Jahr. Eine Abberufung gestaltet sich oft schwierig.
Die Vertragslaufzeit wird individuell festgelegt und eine Kündigung ist innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen jederzeit möglich.
Betriebskenntnis
Der Mitarbeiter hat oft tiefgreifende Kenntnisse über die die Abläufe im Unternehmen. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Betriebsblindheit
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst in Unternehmen einarbeiten. Besitzt jedoch gleichzeitig einen freien und unvoreingenommenen Blick auf das Unternehmen.
Kosten
Hohe Fort- und Weiterbildungskosten. Der Mitarbeiter benötigt genügend freie Zeitressourcen um seiner Aufgabe verantwortungsvoll nachzukommen.n
Unsere Mitarbeiter sind ausgebildet und zertifiziert. Sie müssen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stellen und können sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich für Pflegedienste und Tagespflegen regelmäßig aus Art. 37 Abs. 1 c DSGVO „Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten wenn, [..] c) die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 […] besteht“ und § 38 Abs 1 BDSG „Ergänzend zu Artikel 37 Abs. 1 b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Artikel 35  der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, […], haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragten zu benennen.“ Anmerkung, nutzen Sie als Pflegedienst oder Tagespflege eine Software (z.B. Medifox oder Curasoft,…) mit der eine digitale Leistungserfassung und/oder Dokumentation z.B. über Smartphone oder Tablet möglich ist, muss vor Einführung dieser Software  eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorgenommen werden und somit unterliegen Sie auch der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Sie nehmen Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf. Wir werden uns im Anschluss umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zum Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren. Konnten wir Sie in diesem Gespräch von unseren Leistungen überzeugen, schließen wir mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag, übernehmen die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Datenschutzbehörde und führen bei Ihnen Vorort eine Bestandsaufnahme durch. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme legen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte zu einem rechtssicheren Datenschutz in Ihrem Unternehmen fest und unterstützen Sie beratend bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Maßnahmen. 

Ullmann Consulting GmbH

Zieschestr. 11 09111 Chemnitz

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