Datenschutzbeauftragter

Ihr externer zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Pflegedienste und Tagespflegen in Chemnitz und ganz Sachsen

Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegedienste und Tagespflegen

Datenschutz spielte von jeher im Gesundheitswesen eine große Rolle. Im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO am 28.05.2018 wurde der bereits vorhandene hohe Standard insofern verschärft, das die betroffenen Einrichtungen mit tiefgreifenden Sanktionen zu rechnen haben, sollten Sie den hohen Dokumentationsanforderungen der DSGVO und des BDSG nicht im Stande sein, Rechnung zu tragen. Für Pflegedienste und Tagespflegen ergibt sich die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dabei vorwiegend aus Art. 37 Abs. 1 c DSGVO und § 38 Abs 1 BDSG.

Die Ullmann Consulting GmbH setzt hier an und unterstützt Sie bei der Umsetzung der an sie gestellten rechtlichen Rahmenbedingungen, mit passenden Lösungen individuell angepasst an Ihr Pflegeunternehmen. Mit unserer Erfahrung als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter für Pflegedienste und Tagespflegen in Chemnitz und ganz Sachsen, können wir  auch für Sie, die passende Lösung in Ihrem Pflegeunternehmen umsetzen.

Die Vorteile für Sie, liegen dabei klar auf der Hand. Sie sparen sich nicht nur die hohen Kosten für die aufwendige Ausbildung und ständige Fortbildung eines Mitarbeiters,  sondern vermeiden auch den Kündigungsschutz des Mitarbeiters und das Risiko das der Mitarbeiter Sie verlässt. Sie können sich also unbeschwert Ihren Kernthemen im Unternehmen widmen und wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.

Unsere Pakete für Sie auf einen Blick

Vergleich interner und externer Datenschutzbeauftragter

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Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich für Pflegedienste und Tagespflegen regelmäßig aus Art. 37 Abs. 1 c DSGVO “Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten wenn, [..] c) die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 […] besteht” und § 38 Abs 1 BDSG “Ergänzend zu Artikel 37 Abs. 1 b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Artikel 35  der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, […], haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragten zu benennen.” Anmerkung, nutzen Sie als Pflegedienst oder Tagespflege eine Software (z.B. Medifox oder Curasoft,…) mit der eine digitale Leistungserfassung und/oder Dokumentation z.B. über Smartphone oder Tablet möglich ist, muss vor Einführung dieser Software  eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorgenommen werden und somit unterliegen Sie auch der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Sie nehmen Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf. Wir werden uns im Anschluss umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zum Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren. Konnten wir Sie in diesem Gespräch von unseren Leistungen überzeugen, schließen wir mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag, übernehmen die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Datenschutzbehörde und führen bei Ihnen Vorort eine Bestandsaufnahme durch. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme legen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte zu einem rechtssicheren Datenschutz in Ihrem Unternehmen fest und unterstützen Sie beratend bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Maßnahmen. 

Ullmann Consulting GmbH

Zieschestr. 11 09111 Chemnitz

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